Zu jedem Monatsende sind die Zwischenstände des Umsatzzählers (Monatszählers) zu ermitteln und zu speichern. Zu jedem Jahresende muss ein Jahresabschluss gemacht werden. Der Monatsbeleg vom Dezember muss zusätzlich als Jahresbeleg ausgedruckt werden und mittels Belegcheck-App ans Finanzamt übermittelt werden. Mindestens zum Quartalsende muss eine Datensicherung erstellt und extern gespeichert werden.