Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer, sondern nur SV-Beiträge bezahlen, können sich die Negativsteuer von Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. 2017 sind dies maximal 400 Euro, für Pendler sogar maximal 500 Euro und für Pensionisten maximal 110 Euro.