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Hallo Abonnent,

wie Sie bestimmt schon gehört oder gelesen haben, steht seit Freitag, den 27.03. um 17 Uhr der Antrag für den Härtefäll-Fonds zur Verfügung.

Dieser unterstützt Selbständige bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten und stellt eine Erste-Hilfe-Maßnahme für eine akute finanzielle Notlage dar.

Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der in zwei Phasen ausbezahlt wird.

Die Auszahlung der ersten Phase kann seit Freitag beantragt werden und es sind ausreichend Mittel für jeden Antrag vorhanden. Der Antrag kann also auch erst im Laufe der kommenden Tage gestellt werden.

Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen?

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer als natürliche Person, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds zu bekommen?
Zuschuss für Selbstständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind.
  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres.
  • Obergrenze: Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen maximal 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen. Dafür wird ein Nettoeinkommenswert von 33.812 Euro jährlich als Obergrenze herangezogen. Der Nettoeinkommenswert ist aus dem letztgültigen Steuerbescheid (2017 oder jünger) zu nehmen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung - Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

Wie hoch ist die Förderung?

Phase 1 – Soforthilfe

  • Bei einem Nettoeinkommen zwischen 5.527,92 Euro p.a. und 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
  • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
Weitere Informationen zu

  • Anspruchsberechtigte
  • Anspruchskriterien
  • Höhe der Förderung
  • Vorbereitung der Beantragung (notwendige Unterlagen)
  • Auszahlung und
  • weitere Unterstützungsleistungen
finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html

Außerdem kann unter diesem Link auch gleich der Antrag gestellt werden. Die Beantragung muss durch Sie selber erfolgen. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir empfehlen Ihnen, sich zum Newsletter der WKO anzumelden. Dies ist ebenfalls unter oben angeführtem Link möglich.

Bleiben Sie gesund!

Zu guter Letzt, aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Website.
Danke für das Lesen. Bis bald!

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