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Hallo Abonnent!

Steuertipps zum Jahresende im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
  • Halbjahresabschreibung (geplante Investitionen noch heuer anschaffen und die halbe Jahres-AfA nutzen)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (NEU ab 2023: bis Euro 1.000,00 netto sind sofort abzugsfähig)
  • Vorauszahlung der SVS-Beiträge (plausible Schätzung der voraussichtlichen Nachzahlung für das Jahr 2023)
  • Gewinnfreibetrag (15 % vom Gewinn für natürliche Personen bis Euro 30.000 Gewinn ohne Investitionen - maximaler Freibetrag Euro 4.500, darüber sind entsprechende Investitionen für die Begünstigung nötig und bis zu einer Bemessungsgrundlage von Euro 175.000 beträgt der Gewinnfreibetrag 13%)
Registrierkasse:
Mit Ende des Kalenderjahres 2023 ist ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken und wie jedes Jahr an uns zu übermitteln.
Die Weiterleitung an das Finanzamt erfolgt dann manuell durch uns oder die Registrierkasse übermittelt diesen automatisiert.

HINWEIS: Zumindest quartalsweise ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll extern zu speichern und aufzubewahren.

Geschenke/Prämien an Mitarbeiter:
  • Gutscheine/Geschenke bis max. Euro 186,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei
  • Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis max. Euro 365,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei (zB Betriebsausflug, Weihnachtsfeier)
  • steuerfreie Teuerungsprämie bis max. Euro 3.000,00 pro Dienstnehmer (siehe Newsletter vom 21.11.2023)
Aufbewahrungsfristen:
Die 7-jährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2016 läuft zum 31.12.2023 aus.
Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen sind jedenfalls bis zu 22 Jahren aufzubewahren.
Für Kurzarbeit gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir wünschen eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit!
Danke für das Lesen. Bis bald!

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