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Wir halten mit aktuellen Neuigkeiten auf dem Laufenden!
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Familienbonus Plus - neues Formular E33:
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Ab 2027 werden die bisherigen Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus zwischen den Anspruchsberechtigten neu geregelt.
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Für Kinder, die älter als vier Jahre sind, ist künftig eine Aufteilung zwischen den Anspruchsberechtigten im Verhältnis 50:50 oder 75:25 vorgesehen.
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Für Kinder unter vier Jahren sowie für Familien mit erhöhter Familienbeihilfe besteht weiterhin die Möglichkeit den Familienbonus Plus zu 100 % zu beantragen.
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Wird der Familienbonus Plus bereits direkt über die monatliche Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber berücksichtigt besteht ab 01.01.2027 Handlungsbedarf.
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Die bisherigen Erklärungen verlieren ihre Gültigkeit. Dem Arbeitgeber muss daher rechtzeitig eine aktualisierte Erklärung mittels Formular E33 vorgelegt werden.
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Bitte daher unbedingt mit betroffenen Dienstnehmern sprechen und zeitnahe für die Abrechnung ab 2027 das neue Formular E33 an die Lohnverrechnungsstelle übermitteln.
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Wichtige Gesetzesänderung ab 2027 - Unterlagen für E-Firmenautos notwendig:
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Mit dem Jahreswechsel treten in Österreich neue gesetzliche Regelungen für die Besteuerung von Elektro-Firmenfahrzeugen in Kraft.
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Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung fällt weg.
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Ab 2027 wird für privat genutzte E-Dienstwagen ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal 180 Euro monatlich) fällig.
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Um die Lohnverrechnung für das neue Jahr korrekt und gesetzeskonform vorbereiten zu können, benötigen wir zeitnahe folgende Unterlagen:
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Eine klare Zuordnung, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das jeweilige Fahrzeug (auch) privat nutzen um die Höhe des Sachbezuges berechnen zu können.
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Am Besten eine Aufstellung mit Name, KFZ-Bezeichnung und Kennzeichen an uns übermitteln.
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Nur mit diesen vollständigen Daten können wir eine korrekte Abrechnung erstellen und eventuelle Nachzahlungen vermeiden.
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Abschaffung der Telearbeitspauschale und Arbeitsplatzpauschale ab 2027:
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Im neuen Jahr wird die bisherige Telearbeitspauschale in Höhe von derzeit Euro 3,00 pro Tag bzw. maximal Euro 300,00 pro Jahr ersatzlos gestrichen - gilt für Dienstnehmer.
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Auch die Arbeitsplatzpauschale für Unternehmer wird ab dem kommenden Jahr ersatzlos abgeschafft (Euro 300,00 bzw. Euro 1.200,00). Diese kann nur noch bis inklusive 2026 in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
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Elektronische Belege und digitale Belegmitnahme ab 1. Oktober 2026:
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Ab 1. Oktober 2026 treten in Österreich im Rahmen des neuen Registrierkassenpakets wesentliche Erleichterungen bei der gesetzlichen Belegerteilungspflicht gemäß § 132a BAO in Kraft.
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Der klassische Papierbeleg wird rechtlich gleichwertig durch den elektronischen Beleg ergänzt bzw. ersetzt. Unternehmen müssen bei Barzahlungen den Kassenbon künftig nicht mehr automatisch ausdrucken, sofern dieser digital bereitgestellt wird.
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Sie können ihrer gesetzlichen Belegpflicht auch vollständig digital nachkommen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise:
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-Übermittlung über einen QR-Code
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-Zusendung per E-Mail oder SMS
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-Bereitstellung direkt über eine Kunden-App
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Diese digitale Form der Belegerteilung ist grundsätzlich für sämtliche Einkäufe möglich – vom kleinen Einkauf beim Bäcker bis hin zu größeren Anschaffungen.
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Das Recht auf einen Papierbeleg bleibt aber bestehen. Auch wenn die automatische Ausdruckpflicht entfällt, haben Kundinnen und Kunden weiterhin das gesetzliche Recht auf einen Papierbeleg.
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Verlangt ein Kunde einen gedruckten Beleg, muss das Unternehmen diesen unverzüglich aushändigen. Die Kasse muss daher weiterhin technisch in der Lage sein, Papierbelege auszudrucken.
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Die Umstellung auf eine digitale Belegerteilung ist für Unternehmen grundsätzlich freiwillig.
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Händler und Dienstleister, die ihre Abläufe nicht umstellen möchten, können Belege weiterhin wie gewohnt standardmäßig in Papierform ausdrucken und ausgeben.
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Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Wir wünschen eine angenehme Herbstzeit!
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