folgende Corona-Hilfen, welche grundsätzlich rasch ausbezahlt werden, stehen für direkt und indirekt betroffene Branchen zur Verfügung:
Umsatzersatz:
Wie bereits bekannt ist, kann dieser wieder über FinanzOnline beantragt werden. Derzeit steht diese Soforthilfe nur für direkt betroffene Branchen zur Verfügung.
Die Voraussetzungen sind ähnlich bzw. ziemlich gleich der bereits vorangegangenen Anträge.
Anträge für direkt betroffene Branchen (zB Gastronomie, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Handel) wurden von uns, wie im November, bereits gestellt.
Wir ersuchen um Kontaktaufnahme, falls wir den Antrag erledigen sollen und dieser im November NICHT bereits von uns durchgeführt wurde.
Härtefallfonds:
Der Härtefallfonds wurde kürzlich erneut geändert. Man kann im Zeitraum von 16.03.2020 bis 15.03.2021 maximal 12 Anträge für jeweils 1 Monat stellen.
Es ist daher ein Antrag pro Zeitraum (Monat) möglich, in denen man (mindestens) eine der Voraussetzungen erfüllt:
Betroffen von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot (zumindest überwiegend im gewählten Betrachtungszeitraum)
Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden
Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres
Betriebe ab 10 Dienstnehmer sind ausgeschlossen
Der Antrag muss aufgrund von diversen Erklärungen und Zustimmungen selbst gestellt werden.