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wie jedes Jahr empfehlen wir, rechtzeitig noch vor dem Jahreswechsel, die Möglichkeiten steuerlicher Gestaltungen zu überprüfen.
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Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
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- Halbjahresabschreibung (geplante Investitionen noch heuer anschaffen und die halbe Jahres-AfA nutzen)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis Euro 800,00 netto sind sofort abzugsfähig)
- Vorauszahlung der SVS-Beiträge (plausible Schätzung der voraussichtlichen Nachzahlung für das Jahr 2020)
- Gewinnfreibetrag (13 % vom Gewinn für natürliche Personen, bis Euro 30.000 Gewinn ohne Investitionen, darüber sind entsprechende Investitionen für die Begünstigung nötig)
Maßnahmen im Bereich der Lohnverrechnung:
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- NEU: Corona-Prämie bis max. Euro 3.000,00 pro Dienstnehmer komplett abgabenfrei (Abrechnung mit der Lohnverrechnung 12/2020 sinnvoll)
- Gutscheine bis max. Euro 186,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei
- anstelle der Weihnachtsfeier können heuer Gutscheine in Höhe von max. Euro 365,00, zusätzlich zu den Euro 186,00, pro Dienstnehmer abgabenfrei ausgegeben werden (dies wurde erst kürzlich bekannt gegeben)
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Weitere Infos finden sich unter nachstehendem Link:
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https://www.wko.at/service/steuern/steuerliche-massnahmen-zum-jahreswechsel.html
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Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr!
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Zu guter Letzt, aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Website.
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