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Sachbezug für E-Firmenautos - Neuerung ab 2027:
Für die Privatnutzung von E-Firmenautos sieht das Doppelbudget 2027/2028 eine Änderung beim Sachbezug vor.
Derzeit wird für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern, E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km kein Sachbezug angesetzt. Diese Begünstigung gilt nicht für Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer.

Ab dem 1. Jänner 2027 ist voraussichtlich ein Sachbezug in Höhe von 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat vorgesehen.
Ab dem 1. Jänner 2028 soll dieser auf 0,625 % erhöht werden.

Einkommensteuertarif 2026:
Zur Abgeltung der Inflation wurde der Einkommensteuertarif auch für das Jahr 2026 angepasst. Daraus ergeben sich folgende Werte:
  • bis 13.539 = 0 %
  • über 13.539 bis 21.992 = 20 %
  • über 21.992 bis 36.458 = 30 %
  • über 36.458 bis 70.365 = 40 %
  • über 70.365 bis 104.859 = 48 %
  • über 104.859 bis 1 Mio. = 50 %
  • über 1 Mio. = 55%


Pendlereuro wurde angehoben:
Der Pendlereuro wurde für das Jahr 2026 von 2,00 € auf 6,00 € pro Kilometer erhöht.
Für die Berechnung ist ausschließlich die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte maßgeblich.

Angabe der Normalarbeitszeit im Zuge der Anmeldung von Mitarbeitern:
Bei der Aufnahme neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist neben der Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auch die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit verpflichtend anzugeben.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Angaben bereits bei der Anmeldung vollständig erfasst werden können und daher die entsprechenden Daten an die steuerliche Vertretung übermitteln.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wir wünschen eine schöne Sommerzeit!
Danke für das Lesen. Bis bald!

Das Adex.Team