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Wir halten mit aktuellen Neuigkeiten auf dem Laufenden!
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Sachbezug für E-Firmenautos - Neuerung ab 2027:
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Für die Privatnutzung von E-Firmenautos sieht das Doppelbudget 2027/2028 eine Änderung beim Sachbezug vor.
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Derzeit wird für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern, E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen mit einem CO₂-Ausstoß von 0 g/km kein Sachbezug angesetzt. Diese Begünstigung gilt nicht für Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer.
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Ab dem 1. Jänner 2027 ist voraussichtlich ein Sachbezug in Höhe von 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat vorgesehen.
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Ab dem 1. Jänner 2028 soll dieser auf 0,625 % erhöht werden.
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Einkommensteuertarif 2026:
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Zur Abgeltung der Inflation wurde der Einkommensteuertarif auch für das Jahr 2026 angepasst. Daraus ergeben sich folgende Werte:
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- bis 13.539 = 0 %
- über 13.539 bis 21.992 = 20 %
- über 21.992 bis 36.458 = 30 %
- über 36.458 bis 70.365 = 40 %
- über 70.365 bis 104.859 = 48 %
- über 104.859 bis 1 Mio. = 50 %
- über 1 Mio. = 55%
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Pendlereuro wurde angehoben:
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Der Pendlereuro wurde für das Jahr 2026 von 2,00 € auf 6,00 € pro Kilometer erhöht.
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Für die Berechnung ist ausschließlich die einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte maßgeblich.
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Angabe der Normalarbeitszeit im Zuge der Anmeldung von Mitarbeitern:
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Bei der Aufnahme neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist neben der Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auch die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit verpflichtend anzugeben.
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Unternehmen müssen sicherstellen, dass diese Angaben bereits bei der Anmeldung vollständig erfasst werden können und daher die entsprechenden Daten an die steuerliche Vertretung übermitteln.
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Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Wir wünschen eine schöne Sommerzeit!
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