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Kleinunternehmerregelung ab 2025:
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- Die maßgebliche Grenze für die Kleinunternehmerregelung lag bei netto Euro 35.000 pro Jahr (brutto Euro 42.000 bei einem Steuersatz von 20 %). Diese Grenze konnte innerhalb von 5 Jahren einmalig um bis zu 15 % überschritten werden.
- NEU: Der Wert wird auf Euro 55.000 brutto angehoben, die Berechnung der Umsatzgrenzen bei unterstellter Umsatzsteuerpflicht entfällt.
- Bisher führte eine Überschreitung dazu, dass die Steuerbefreiung für das gesamte Jahr rückwirkend entfiel.
- NEU: Bis zu max. 10 % Überschreitung der neuen Grenze bleibt die Befreiung bis zum Jahresende bestehen. Erst im Folgejahr tritt Umsatzsteuerpflicht ein. Wird die Grenze um mehr als 10 % überschritten, tritt die Umsatzsteuerpflicht sofort ein, aber nur für den Betrag, der über der Grenze liegt, sowie für alle nachfolgenden Umsätze.
Tages- und Nächtigungsgelder ab 2025:
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- Tagesgelder für Inlandsreisen werden von Euro 26,40 auf Euro 30,00 angehoben
- Nächtigungsgeld für Inlandsreisen wird von Euro 15,00 auf Euro 17,00 angehoben
- Kilometergeld für PKW und Kombi wird von Euro 0,42 auf Euro 0,50 angehoben
- diese Höhe gilt künftig auch für Motorfahrräder, Motorräder, Fahrräder und E-Bikes
Geringfügigkeitsgrenze 2025:
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Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Wir wünschen viel Erfolg im Jahr 2025!
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