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Hallo Abonnent,

mit der seit 01.01.2024 neu eingeführten Mitarbeiterprämie wird die bisherige Teuerungsprämie der Kalenderjahre 2022 und 2023 verlängert.

Zu Beachten: Im Gegensatz zu den Vorjahren muss die Mitarbeiterprämie in vollem Umfang auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen, d.h. entweder aufgrund eines Kollektivvertrages und wenn dieser nicht zur Anwendung kommt aufgrund einer Betriebsvereinbarung.

Gleich vorweg teilen wir mit, dass der Kollektivvertrag "Handel" keine Vereinbarung über die Gewährung einer Mitarbeiterprämie abgeschlossen hat und diese somit nicht steuer- und beitragsfrei zur Auszahlung gelangen kann.
Alle weiteren Kollektivverträge sind im Einzelfall zu überprüfen.

Wir ersuchen daher um eine rasche Info für die Abrechnung der Prämie, da diese noch im Dezember mit der Lohnverrechnung abgerechnet werden muss.
  • Die Mitarbeiterprämie ist eine zusätzliche Zahlung an die Mitarbeiter, jedoch nicht für Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer möglich.
  • Die Mitarbeiterprämie kann pro Mitarbeiter individuell bis zu maximal 3.000 EUR gewährt werden und ist komplett steuer- und beitragsfrei.
  • Die Mitarbeiterprämie ist am Lohnkonto zu dokumentieren. Die Auszahlung kann daher nur über die Lohnverrechnung erfolgen.
  • Die Zahlung der Prämie kann auch an Teilzeit beschäftigte und geringfügig beschäftigte Mitarbeiter in maximaler Höhe geleistet werden.
Danke für das Lesen. Bis bald!

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