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untenstehend die Information der Wirtschaftskammer, dass der Härtefall-Fonds Antrag mit 02.05.2022 ausläuft und danach nicht mehr beantragt werden kann.
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Falls eine Beantragung für Sie in Frage kommt sind die Frist sowie die Voraussetzungen zu beachten.
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Ab Freitag, 1. April 2022, ist die Einreichung auf Förderung aus der Phase 4 des Härtefall-Fonds für den fünften und letzten Betrachtungszeitraum (von 1. bis 31. März 2022) über das Antragsformular möglich.
Die Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume des Phase 4 Härtefall-Fonds endet am Montag, 2. Mai 2022.
Bitte stellen Sie Ihre Anträge daher so früh wie möglich und achten Sie besonders auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten. Eine Korrektur Ihrer Angaben oder eine neuerliche Antragstellung kann nach 2. Mai 2022 nicht mehr durchgeführt werden. Bitte beachten Sie diesbezüglich die FAQ "Welche Konsequenzen haben falsche Angaben bei der Beantragung und was ist in diesem Fall zu tun?"
Alle Informationen zum Härtefall-Fonds finden Sie auf unserer Website.
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