derzeit gibt es 2 Energiekostenförderungen, welche online beantragt werden können.
|
Spezielle Informationen dazu wurden bereits von der WKO an jedes Unternehmen via Newsletter gesendet.
|
1) Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen:
|
Bis 30.11.2023 können Anträge für die Energiekostenpauschale online über www.energiekostenpauschale.at bzw. www.usp.gv.at gestellt werden.
|
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt.
|
Die pauschale Förderhöhe beträgt je nach Branche und Umsatz zwischen 110 Euro und 2.475 Euro für das Jahr 2022.
|
Der Antrag ist sehr einfach und zwingend vom Unternehmen selber zu stellen, ein Antrag durch die steuerliche Vertretung ist nicht möglich.
|
Handysignatur oder ID-Austria
|
Registrierung des Unternehmens im USP-Portal
|
Korrekte Klassifikation der Branche durch die Statistik Austria (müsste im USP-Portal ersichtlich sein)
|
2) Energiekostenzuschuss II
|
Eine Antragstellung ist noch bis 02.11.2023 möglich!
|
Der Energiekostenzuschuss II fördert einen Teil der gestiegenen Energiekosten für das Jahr 2023. Gefördert werden bei kleineren Unternehmen voraussichtlich 50% der Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, welche im Zeitraum von 01.01. bis 31.12.2023 angefallen sind.
|
Der Energiekostenzuschuss II umfasst zwei Förderungsperioden:
|
Förderungsperiode 1: von 01.01. bis 30.06.2023
|
Förderungsperiode 2: von 01.07. bis 31.12.2023
|
Die Förderung wird nur ausbezahlt, wenn die Förderung mindestens € 1.500 pro Halbjahr beträgt. Eine Antragstellung ist daher nur sinnvoll, wenn die Energiekosten im Jahr 2023 um mindestens 6.000 Euro (pro Halbjahr um mindestens 3.000 Euro) gestiegen sind.
|
Die genauen Details werden der Förderrichtlinie zu entnehmen sein, die derzeit noch nicht vorliegt. Aus den Erfahrungen vom Energiekostenzuschuss I für das Jahr 2022 und den vorliegenden Vorinformationen kann man jedoch davon ausgehen, dass der Antrag mit einem nennenswerten Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung der Daten und Unterlagen verbunden sein wird und zusätzlich ein umfangreiches Gutachten eines Steuerberaters für die Antragstellung nötig sein wird. Es ist daher mit Kosten von mindestens 500 bis 1.000 Euro pro Antrag zu rechnen, unabhängig davon ob die Förderung gewährt wird oder nicht.
|
Die Voranmeldung kann jeder Unternehmer selbst ganz einfach machen. Der Antrag ist zwingend vom Unternehmen im AWS-Fördermanager wegzusenden.
|
Ohne Voranmeldung ist keine spätere Antragstellung möglich!
|
Die detaillierte Antragstellung erfolgt im per E-Mail vom AWS zugewiesenen Zeitraum.
|
Es ist jedenfalls zu beachten, dass das Gutachten eines Steuerberaters, das vor Absenden des Antrages vorliegen muss, mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist. Die Unterlagen und Förderberechnungen sind mindestens 2 Wochen vor dem Ende der Antragsfrist an uns zu übermitteln, um eine rechtzeitige Fertigstellung ermöglichen zu können.
|
Weitere Informationen sind unter https://www.wko.at/energie-energiekostenzuschuss-2-unternehmen-betriebe und https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/ zu finden.
|
|