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Steuertipps zum Jahresende im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
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- Halbjahresabschreibung (geplante Investitionen noch heuer anschaffen und die halbe Jahres-AfA nutzen)
- Degressive und beschleunigte Gebäudeabschreibung (für Investitionen ab 01.07.2020 kann alternativ zur linearen AfA eine degressive AfA in der Höhe von max. 30% geltend gemacht werden, auch wenn die Anschaffung, Herstellung oder Einlage erst im 2. Halbjahr erfolgte)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis Euro 800,00 netto sind sofort abzugsfähig)
- Vorauszahlung der SVS-Beiträge (plausible Schätzung der voraussichtlichen Nachzahlung für das Jahr 2022)
- Gewinnfreibetrag (NEU: 15 % vom Gewinn für natürliche Personen bis Euro 30.000 Gewinn ohne Investitionen - maximaler Freibetrag Euro 4.500, darüber sind entsprechende Investitionen für die Begünstigung nötig und bis zu einer Bemessungsgrundlage von Euro 175.000 beträgt der Gewinnfreibetrag 13%)
Mit Ende des Kalenderjahres 2022 ist ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken und wie jedes Jahr an uns zu übermitteln.
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Die Weiterleitung an das Finanzamt erfolgt dann manuell durch uns oder die Registrierkasse übermittelt diesen automatisiert.
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HINWEIS: Zumindest quartalsweise ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll extern zu speichern und aufzubewahren.
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Geschenke/Prämien an Mitarbeiter:
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- Gutscheine/Geschenke bis max. Euro 186,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei
- Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis max. Euro 365,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei (zB Betriebsausflug, Weihnachtsfeier)
- steuerfreie Teuerungsprämie bis max. Euro 3.000,00 pro Dienstnehmer (siehe Newsletter vom 25.10.2022)
Die 7-jährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2015 läuft zum 31.12.2022 aus.
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Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen sind jedenfalls bis zu 22 Jahren aufzubewahren.
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Für Kurzarbeit gilt eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.
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Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Wir wünschen eine erholsame Weihnachtszeit!
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