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Hallo Abonnent,

das AWS hat gestern Abend die ersten, vorläufigen Informationen zum Energiekostenzuschuss veröffentlicht.
Diese Informationen sind unter folgendem Link verfügbar:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Der Energiekostenzuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und soll einen Teil der Mehrkosten für Erdgas, Strom und Treibstoffe (nur bei Stufe 1) für energieintensive Unternehmen im Zeitraum von 1.2.2022 bis 30.9.2022 abdecken.
Um einen Antrag stellen zu können ist eine verpflichtende Voranmeldung ab 7.11.2022 nötig.

Das Förderprinzip lautet: "FIRST COME - FIRST SERVE". Sollte daher der genehmigte Förderrahmen von derzeit 1,3 Mrd. EUR nicht ausreichen, haben diejenigen, die sich zu spät voranmelden, keinen Förderanspruch. Sollten Sie daher der Meinung sein, dass Ihnen ein Energiekostenzuschuss zustehen könnte, sollten Sie sich so rasch wie möglich ab dem 7.11.2022 voranmelden. Nachdem die Förderrichtlinien nach wie vor nicht veröffentlicht sind, bestehen zahlreiche Zweifelsfragen, wer überhaupt einen Energiekostenzuschuss bekommt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher jedenfalls anmelden.


Wer hat einen Förderanspruch?
Die Förderung in Stufe 1 beträgt 30% der Mehrkosten für Erdgas, Strom und teilweise Treibstoffen im Förderzeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022. Ein Förderanspruch besteht nur bei einer Förderung von mindestens 2.000 Euro. Ein Antrag kann daher nur von Unternehmen gestellt werden, deren Mehrkosten mindestens 6.667 Euro betragen.

Wie komme ich zum Zuschuss?
Dazu bitte den Link oben sowie die Informationen auf der Seite des AWS beachten.
https://www.aws.at/

Bei einem Jahresumsatz von über 700.000 Euro sind zusätzlich Unterlagen zum Nachweis, dass es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt, vorzulegen. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Energiekosten mindestens 3% des Produktionswertes ausmachen.

Zu bedenken: Es ist die Einholung einer Bestätigung des Steuerberaters für die ermittelten Daten notwendig. Für die endgültige Antragstellung ist wahrscheinlich im vom AWS dann genau zugewiesenen Zeitraum nur ca. eine Woche Zeit. Für die Kontrolle der Unterlagen und der Erstellung der Bestätigung benötigen auch wir noch einige Tage und die Unterlagen sind daher möglichst rasch an uns zu übermitteln.

Die Prüfung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab Ende Dezember 2022.

Welche Daten brauche ich für die Voranmeldung ab 7.11.2022?
Die Voranmeldung muss jeder Unternehmer selbst erledigen.

Folgende Daten sind (voraussichtlich) anzugeben:
  • Firmenname, Rechtsform und Firmenbuchnummer (soweit vorhanden)
  • Angabe, ob der Umsatz im letzten Jahresabschluss 700.000 Euro überschritten hat.
  • wenn Umsatzgrenze von 700.000 Euro überschritten wird, dann zusätzlich die Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt
  • Kontaktdaten des Unternehmers oder Geschäftsführers
  • E-Mail-Adresse für den Antrag


Kann die Voranmeldung/der Antrag auch durch unsere Kanzlei erledigt werden?
Leider sind die meisten Informationen zur Antragstellung nicht in der Buchhaltung verfügbar, daher sind die nötigen Informationen vom Unternehmer selbst zusammenzustellen. Anhand dieser Unterlagen können wir dann die notwendigen Bestätigungen für den Antrag ausstellen.

Auch ist es auf Basis der Buchhaltungsdaten nur eingeschränkt möglich zu beurteilen, ob überhaupt eine Antragsberechtigung vorliegt.

Im Hinblick auf die bereits in wenigen Tagen notwendige Voranmeldung ist es nötig, diese selbst vorzunehmen, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie eine Förderung erhalten könnten.

ZUSAMMENFASSUNG:
Für den Energiekostenzuschuss muss man sich ab kommenden Montag, den 7.11.2022 voranmelden. Desto früher die Voranmeldung erfolgt, desto höher ist die Chance, dass die Fördermittel noch nicht erschöpft sind und man daher (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) eine Förderung erhält.
Diese Voranmeldung sowie in weiterer Folge die Antragsbearbeitung und die Einhaltung der Fristen müssen Sie selber vornehmen.
Betragen die Mehrkosten für Erdgas, Strom und Treibstoffe im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022 weniger als 6.667 Euro ist KEINE Voranmeldung nötig.

Viele der vorliegenden Informationen sind derzeit noch vorläufig, unvollständig und unverbindlich. Es ist daher davon auszugehen, dass äußerst kurzfristig vor dem Antrag noch Änderungen bekannt gegeben werden.


Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
Danke für das Lesen. Bis bald!

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