der Härtefall-Fonds geht in die 2. Phase. Die Antragstellung ist heute (20.04.2020) ab 12 Uhr bis 31.12.2020 möglich.
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Der Antrag kann ausschließlich online über folgenden Link gestellt werden:
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Um die Beantragung so einfach wie möglich zu gestalten, steht ein Muster-Formular für den Online-Antrag auf dieser Seite zur Verfügung.
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Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung.
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Für Förderwerber, die in Phase 1 keinen Antrag gestellt haben, entsteht kein Nachteil, da die Förderungen aus der Phase 1 in Phase 2 angerechnet werden.
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Die Wirtschaftskammerorganisation wickelt die Förderung im Auftrag der Bundesregierung ab. Im Interesse einer raschen und wenig bürokratischen Abwicklung werden für die Berechnung der Förderungshöhe Daten aus dem Einkommensteuerbescheid verwendet. Diese Daten werden von der Finanzverwaltung übermittelt.
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Für folgende Betrachtungszeiträume (Förderungszeiträume) erfolgt die Förderung:
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Zeitraum 1: 16.03.2020 bis 15.04.2020
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Zeitraum 2: 16.04.2020 bis 15.05.2020
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Zeitraum 3: 16.05.2020 bis 15.06.2020
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Und für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
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Die Berechnung des Zuschusses erfolgt automatisiert im Rahmen der Antragstellung.
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Der Kreis der Förderberechtigten wurde in der Phase 2 ausgeweitet. So kann ein Antrag gestellt werden, auch wenn:
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- eine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung vorliegt.
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- Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder selbständiger Tätigkeit) erzielt werden. Dazu zählen auch Bezüge aus der Pensionsversicherung. Nebeneinkünfte werden jedoch bei der Ermittlung der Zuschusshöhe grundsätzlich berücksichtigt und können die Förderhöhe daher reduzieren.
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Eine Einkommensobergrenze und –untergrenze ist nicht mehr vorgesehen.
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Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können noch keinen Einkommensteuerbescheid haben, in dem der neu gegründete Betrieb berücksichtigt ist. Sie benötigen daher auch keinen Einkommensteuerbescheid. Sie erhalten bis zu 500 Euro pro Monat (d.h. pro Betrachtungszeitraum), wenn sie ihren Nettoeinkommensentgang selbständig ermitteln und plausibel darstellen können.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der WKO. Bitte beachten Sie insbesondere die Förderkriterien. Für laufende Updates melden Sie sich zum Newsletter der WKO an.
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Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Zu guter Letzt, aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Website.
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