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Mehrwertsteuersenkung endet mit 31.12.2021
Die Befristung der Senkung wird nicht wieder verlängert und endet somit mit Jahresende.
Ab 01.01.2022 gelten die USt-Sätze wie vor der Senkung, bitte die Registrierkassen rechtzeitig umstellen.

Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
  • Halbjahresabschreibung (geplante Investitionen noch heuer anschaffen und die halbe Jahres-AfA nutzen)
  • Degressive und beschleunigte Gebäudeabschreibung (für Investitionen ab 01.07.2020 kann alternativ zur linearen AfA eine degressive AfA in der Höhe von max. 30% geltend gemacht werden)
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis Euro 800,00 netto sind sofort abzugsfähig)
  • Vorauszahlung der SVS-Beiträge (plausible Schätzung der voraussichtlichen Nachzahlung für das Jahr 2021)
  • Gewinnfreibetrag (13 % vom Gewinn für natürliche Personen, bis Euro 30.000 Gewinn ohne Investitionen, darüber sind entsprechende Investitionen für die Begünstigung nötig)


CORONA-PRÄMIE (wurde kürzlich wieder beschlossen)
Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis Euro 3.000,00 steuerfrei (Abrechnung mit der Lohnverrechnung 12/2021 sinnvoll).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
  • Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.
  • Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilen erfolgen.
  • Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.


GUTSCHEINE statt Weihnachtsfeiern
  • Gutscheine bis max. Euro 186,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei
  • anstelle der Weihnachtsfeier können heuer zusätzlich auch wieder Gutscheine in Höhe von max. Euro 365,00 pro Dienstnehmer abgabenfrei ausgegeben werden
  • gesamt pro Dienstnehmer somit maximal Euro 551,00, sofern der begünstigte Betrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 nicht bereits zum Teil oder zur Gänze ausgeschöpft wurde


Aufbewahrungsfristen
Die 7-jährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2014 läuft zum 31.12.2021 aus.
Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen sind jedenfalls bis zu 22 Jahren aufzubewahren.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Eine schöne Weihnachtszeit!
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