Mehrwertsteuersenkung endet mit 31.12.2021
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Die Befristung der Senkung wird nicht wieder verlängert und endet somit mit Jahresende.
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Ab 01.01.2022 gelten die USt-Sätze wie vor der Senkung, bitte die Registrierkassen rechtzeitig umstellen.
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Steuertipps im Rahmen der betrieblichen Einkünfte:
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- Halbjahresabschreibung (geplante Investitionen noch heuer anschaffen und die halbe Jahres-AfA nutzen)
- Degressive und beschleunigte Gebäudeabschreibung (für Investitionen ab 01.07.2020 kann alternativ zur linearen AfA eine degressive AfA in der Höhe von max. 30% geltend gemacht werden)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis Euro 800,00 netto sind sofort abzugsfähig)
- Vorauszahlung der SVS-Beiträge (plausible Schätzung der voraussichtlichen Nachzahlung für das Jahr 2021)
- Gewinnfreibetrag (13 % vom Gewinn für natürliche Personen, bis Euro 30.000 Gewinn ohne Investitionen, darüber sind entsprechende Investitionen für die Begünstigung nötig)
CORONA-PRÄMIE (wurde kürzlich wieder beschlossen)
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Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der COVID-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis Euro 3.000,00 steuerfrei (Abrechnung mit der Lohnverrechnung 12/2021 sinnvoll).
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- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
- Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.
- Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilen erfolgen.
- Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
GUTSCHEINE statt Weihnachtsfeiern
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- Gutscheine bis max. Euro 186,00 pro Dienstnehmer sind abgabenfrei
- anstelle der Weihnachtsfeier können heuer zusätzlich auch wieder Gutscheine in Höhe von max. Euro 365,00 pro Dienstnehmer abgabenfrei ausgegeben werden
- gesamt pro Dienstnehmer somit maximal Euro 551,00, sofern der begünstigte Betrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 nicht bereits zum Teil oder zur Gänze ausgeschöpft wurde
Die 7-jährige Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere des Jahres 2014 läuft zum 31.12.2021 aus.
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Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke betreffen sind jedenfalls bis zu 22 Jahren aufzubewahren.
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Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Eine schöne Weihnachtszeit!
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