Anträge auf Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 beim AWS eingebracht werden! Am 01.03.2021 ist die FRIST vorbei!
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Investitionen zwischen 01.08.2020 und 31.05.2021 werden gefördert, bis spätestens 28.02.2023 muss die Maßnahme umgesetzt werden (alles geliefert und bezahlt sein).
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Der Antrag mit einer groben Kostenschätzung ist bis Ende dieser Woche notwendig, die Bestellung/der Beginn der Maßnahme kann bis Ende Mai 2021 erfolgen.
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Grundsätzlich ist der Antrag selbst über die AWS Seite (https://www.aws.at) zu stellen, bei Fragen sind wir gerne behilflich. Auch viele Banken stellen diese Anträge für ihre Kunden.
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Die Belege bis inkl. Februar 2021 liegen uns nicht vor, daher muss eine mögliche Inanspruchnahme der Prämie selbst vom Unternehmer entschieden werden.
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Untergrenze: Euro 5.000,00 netto aller Investitionen zusammen (zB auch 5x 1.000,00)
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Der Zuschuss beträgt 7% der Investitionskosten und 14% in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit.
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Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuanschaffungen (auch in gebrauchte Anlagen, auch GWG) als abnutzbares Anlagevermögen (Behaltepflicht: 3 Jahre)
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zB: Software, Webshop-/Homepageerstellung, Elektroautos, Hybrid-PKWs, Büroeinrichtung, Maschinen, usw.
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- klimaschädliche Investitionen (zB Fahrzeuge mit Diesel-/Benzinantrieb)
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- Gebäudeerwerb außer vom Bauträger
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- Bau- und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind
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- aktivierte Eigenleistungen
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- Investitionen bei denen vor dem 01.08.2020 erste Maßnahmen gesetzt wurden
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Detailinfos sind auf der Seite des AWS zu finden:
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https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/
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Mit sonnigen Grüßen aus Munderfing!
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