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folgende Corona-Hilfen, welche grundsätzlich rasch ausbezahlt werden, stehen für direkt und indirekt betroffene Branchen zur Verfügung:
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Wie bereits bekannt ist, kann dieser wieder über FinanzOnline beantragt werden. Derzeit steht diese Soforthilfe nur für direkt betroffene Branchen zur Verfügung.
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Die Voraussetzungen sind ähnlich bzw. ziemlich gleich der bereits vorangegangenen Anträge.
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Anträge für direkt betroffene Branchen (zB Gastronomie, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Handel) wurden von uns, wie im November, bereits gestellt.
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Wir ersuchen um Kontaktaufnahme, falls wir den Antrag erledigen sollen und dieser im November NICHT bereits von uns durchgeführt wurde.
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Der Härtefallfonds wurde kürzlich erneut geändert. Man kann im Zeitraum von 16.03.2020 bis 15.03.2021 maximal 12 Anträge für jeweils 1 Monat stellen.
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Es ist daher ein Antrag pro Zeitraum (Monat) möglich, in denen man (mindestens) eine der Voraussetzungen erfüllt:
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- Betroffen von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot (zumindest überwiegend im gewählten Betrachtungszeitraum)
- Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden
- Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres
- Betriebe ab 10 Dienstnehmer sind ausgeschlossen
Der Antrag muss aufgrund von diversen Erklärungen und Zustimmungen selbst gestellt werden.
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https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html?~cid=1&dswid=2#
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Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.
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Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit im vergangenen, sehr anspruchsvollen und herausfordernden Jahr und wünschen ein gesundes neues Jahr 2021.
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Die Kanzlei ist von 31.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen. Bei dringenden Anliegen sind wir per E-Mail unter marina.windsperger@adexteam.com erreichbar.
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