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Hallo Abonnent,

folgende Corona-Hilfen, welche grundsätzlich rasch ausbezahlt werden, stehen für direkt und indirekt betroffene Branchen zur Verfügung:

Umsatzersatz:

Wie bereits bekannt ist, kann dieser wieder über FinanzOnline beantragt werden. Derzeit steht diese Soforthilfe nur für direkt betroffene Branchen zur Verfügung.

Die Voraussetzungen sind ähnlich bzw. ziemlich gleich der bereits vorangegangenen Anträge.

Anträge für direkt betroffene Branchen (zB Gastronomie, Veranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen, Handel) wurden von uns, wie im November, bereits gestellt.

Wir ersuchen um Kontaktaufnahme, falls wir den Antrag erledigen sollen und dieser im November NICHT bereits von uns durchgeführt wurde.

Härtefallfonds:

Der Härtefallfonds wurde kürzlich erneut geändert. Man kann im Zeitraum von 16.03.2020 bis 15.03.2021 maximal 12 Anträge für jeweils 1 Monat stellen.

Es ist daher ein Antrag pro Zeitraum (Monat) möglich, in denen man (mindestens) eine der Voraussetzungen erfüllt:
  • Betroffen von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot (zumindest überwiegend im gewählten Betrachtungszeitraum)
  • Laufende Kosten können nicht mehr gedeckt werden
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zum vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres
  • Betriebe ab 10 Dienstnehmer sind ausgeschlossen
Der Antrag muss aufgrund von diversen Erklärungen und Zustimmungen selbst gestellt werden.

Hier der Link:
https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html?~cid=1&dswid=2#

Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit im vergangenen, sehr anspruchsvollen und herausfordernden Jahr und wünschen ein gesundes neues Jahr 2021.

Die Kanzlei ist von 31.12.2020 bis 08.01.2021 geschlossen. Bei dringenden Anliegen sind wir per E-Mail unter marina.windsperger@adexteam.com erreichbar.

Danke für das Lesen. Bis bald!

Das Adex.Team